Reisen und Ausflüge des Vereins für Hamburgische Geschichte
Fragen speziell zu den Ausflügen richten Sie außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle gerne an die E-Mail-Adresse ausfluege@vfhg.de.
Die Ausflüge finden im Allgemeinen während der günstigen Jahreszeit im Sommer statt. Wir laden sowohl unsere Vereinsmitglieder zu diesen Veranstaltungen ein, freuen uns aber auch, wenn unser Programm bei teilnehmenden Nichtmitgliedern Interesse findet. Im Laufe des Monats Januar eines neuen Jahres wird das Sommer-Ausflugsprogramm des Vereins vorgestellt. Es wird zur Teilnahme eingeladen und um Anmeldung gebeten. Der Verein für Hamburgische Geschichte tritt dabei nicht als kommerzieller Reiseveranstalter (mit den daraus abzuleitenden kommerziellen und juristischen Verpflichtungen) in Aktion. Die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder organisieren die jeweiligen Ausflüge und Reisen auf Kostendeckungsbasis. Eine Übersicht über freie Plätze folgt ggf. an dieser Stelle, sollten Ausflüge nach den Anmeldungen im Laufe des Frühjahres noch über solche verfügen.
– Anmeldung für Reisen und Ausflüge 2026 –
Nutzen Sie für die Anmeldung unser Mitgliederportal. Hier können Sie zusätzlich In der Rolle eines Mitglieds persönlichen Daten verwalten an Diskussionen und Umfragen teilnehmen sowie Interessen vorstellen und Mitglieder finden.
Allgemeine Hinweise für Reisen und Ausflüge –
Allgemeine Hinweise für Ausflüge und Fahrten des
Vereins für Hamburgische Geschichte (2026)
1. Der Verein für Hamburgische Geschichte (VHG) bemüht sich, allen interessierten
Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, an Ausflügen und Fahrten teilzunehmen,
auch Nicht-Mitglieder sind willkommen. Für die Anmeldungen zu den Ausflügen
und Fahrten gilt Folgendes:
a.) Mitglieder des VHG melden sich grundsätzlich online über das VHG-Mitgliederportal
an, ein Mitglied kann ebenfalls ein anderes Mitglied oder Nicht-
Mitglied anmelden. Online-Anmeldungen werden automatisch in zeitlicher
Reihenfolge berücksichtigt. Sofern sich Mitglieder ausnahmsweise noch
schriftlich, telefonisch oder per E-Mail anmelden, werden diese Anmeldungen
von der Geschäftsstelle entsprechend in das System aufgenommen. Die
Teilnahmekostenbeiträge werden grundsätzlich per SEPA-Mandat eingezogen
werden. Mitglieder stimmen zu, dass das hinterlegte Konto auch für den
SEPA-Einzug des Teilnahmekostenbeitrages der Begleitperson genutzt werden
kann. Die Zahlung per Überweisung ist weiterhin möglich.
b.) Nicht-Mitglieder melden sich online über das VHG-Portal unter Angabe aller
wesentlichen persönlichen Informationen und den Kontoinformationen für
den SEPA-Einzug des Teilnehmerkostenbeitrages an. Schriftliche, telefonische
und E-Mail Anmeldungen von externen Gästen werden von der Geschäftsstelle
entsprechend aufgenommen.
c.) Für alle Nicht-Mitglieder wird der im Programm ausgewiesene höhere Teilnahmekostenbeitrag
berechnet.
2. Die maximale Teilnehmerzahl wird für jeden Ausflug im Programm angegeben,
z.B. maximal 25 bei Rundgängen. Busfahrten können nur mit mindestens 30,
maximal 50 Teilnehmern stattfinden. Sofern die Zahl der Anmeldungen größer
ist, als die der verfügbaren Plätze, erfolgt die Zuteilung nach dem Eingang der
Anmeldung, Mitglieder haben dabei Vorrang. Eine geringfügige Korrektur des
Teilnahmekostenbeitrages muss bei jeder Fahrt vorbehalten bleiben, ebenso eine
unwesentliche Änderung des Ablaufs eines Ausfluges.
a.) Anmeldung müssen rechtzeitig bis zu dem im Programm angegebenen Datum
erfolgen. Spätere Anmeldungen sind möglich, soweit noch Plätze zur
Verfügung stehen. Datenschutz: Alle für die Kommunikation und die Durchführung
von Ausflügen notwendigen persönlichen Daten werden vertraulich
behandelt und nur insoweit an Vertragspartner (z.B. Hotels) weitergegeben,
wie dieses für die Durchführung von Ausflügen notwendig ist.
b.) Für jede im online-Programm aufgenommene Anmeldung wird zunächst
eine Bestätigung (Warteliste) elektronisch versandt. Die endgültige Teilnahmebestätigung
und die Rechnung für den Teilnahmekostenbeitrag wird nach
der Durchsicht aller Anmeldungen für den jeweiligen Ausflug elektronisch
versandt, in Ausnahmefällen postalisch.
c.) Der Teilnahmekostenbeitrag wird zum Fälligkeitstermin per SEPA-Mandat
eingezogen werden. Sofern ausnahmsweise Überweisung gewählt wurde,
muss die Zahlung spätestens bis zum Fälligkeitstermin unter Angabe der
Rechnungsnummer auf dem angegebenen Konto des VHG eingegangen sein.
Barzahlungen sind nicht möglich.
3. Bei allen Veranstaltungen im Rahmen der historischen Ausflüge ist der Verein
nicht Reiseveranstalter. Er vermittelt lediglich auf Kostenbasis die Beförderungsleistungen
z.B. durch die Bahn oder den Busunternehmer, die Hotelunterkünfte,
die Bewirtung in Gaststätten und Besuche von z.B. Kirchen, Gebäuden und Museen.
Haftpflichtansprüche gegen den Verein sind ausgeschlossen. Mit der Absendung
der Anmeldung werden diese Regelungen als verbindlich anerkannt.
Um dem Risiko für Reisegepäck und von Unfällen vorzubeugen, wird jedem
Teilnehmer ein eigener geeigneter Versicherungsschutz empfohlen.
4. Bei Nutzung der Audio-Guide-Geräte des Vereins wird um sorgfältigen Umgang
gebeten. Für zurechenbare Beschädigungen und Verluste behält sich der VHG
die Berechnung für Reparatur und Ersatzbeschaffung vor.
5. Die Teilnehmer an Ausflügen verpflichten sich z.B. in Transportmitteln, Museen
und Kirchen zur Einhaltung und Beachtung örtlicher Verhaltensrichtlinien und
Beschränkungen. Haustiere können nicht mitgenommen werden.
6. Abmeldungen: Falls die Teilnahme nach der Anmeldung und/oder Bestätigung
nicht mehr möglich ist, ist dieses sofort der jeweiligen Leitung oder der Geschäftsstelle
mitzuteilen, damit z. B. Personen aus einer eventuellen Warteliste
berücksichtigt werden können. Die Abmeldung kann auch online über das Portal
des VHG-Portal erfolgen. Sollten Sie am Morgen des Ausflugstages am rechtzeitigen
Erscheinen verhindert sein, teilen Sie dieses bitte dem Leiter oder der
Leiterin (s. Teilnahmebestätigung) telefonisch mit.
7. Bei rechtzeitiger Abmeldung werden die Gemeinkosten, die nicht mehr zu verhindernden Kosten und ein angemessener Verwaltungskostenbetrag einbehalten,
der Rest wird auf das angegebene oder bekannte Konto erstattet, sofern der Erstattungsbetrag
10,00 € p. P. oder mehr beträgt. Bei Nichterscheinen entfällt die
Erstattung. Sollten die Teilnahmekosten ausnahmsweise noch nicht entrichtet
worden sein, wird eine Rechnung über die zu zahlenden Kosten per E-Mail oder
Brief versandt werden (Zahlungsmodalitäten s. oben). Ansprechpartner ist die
Geschäftsstelle des VHG.
2026 Hamburg, Ausschuss für historische Ausflüge
